PKW Marke Skoda
PKW Marke VW-Golf
PKW mit Anhänger
Fahrsimulator zur optimalen Vorbereitung auf das Fahren auf öffentlichen Straßen
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Unsere Ausbildungfahrzeuge entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Alle Unterichtsmaterialien werden ständig geprüft.
Seit 1992 sind wir in Jena und Weimar zu Hause. Unser Team ist sehr gut ausgebildet und wird zukunftsorientiert weitergebildet.
Du erfährst bei uns eine optimale Prüfungsvorbereitung. Egal welche Führerscheinklasse bei uns bestehen über 90% der Fahrschuler die Prüfung beim ersten mal.
Lernen macht hungrig. In unserem hauseigenen Bistro werden köstliche Speisen und Getränke angeboten. Frühstück, Mittag und zwischendurch.
Seit dem 1. März 2007 gibt es auch in Thüringen den Modellversuch des “Führerscheins mit 17”.
“Auch in Thüringen können künftig 17-Jährige ihren Führerschein machen, dürfen aber bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren selbst Fahrpraxis haben bei höchstens einem Strafpunkt in der Flensburger Kartei.”
[Quelle: Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr]
Die Führerschein-Erweiterung B196 ist eine kostengünstige und prüfungsfreie Möglichkeit, mit dem Autoführerschein (Klasse B) Leichtkrafträder und Roller bis 125 ccm und 11 kW Leistung fahren zu dürfen. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren und mindestens fünf Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Schulung umfasst Theorie und Praxis und wird mit der Schlüsselzahl 196 in den bestehenden Führerschein eingetragen.
Mit 16 1/2 Jahren kann sich jeder Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen.
Diesem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule mit Unterricht, Fahrstunden sowie theoretischer und praktischer Prüfung.
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung bestanden hat und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung.
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht irgendjemand als Begleitperson mitgenommen werden.
Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.Für den Beifahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze, für den Fahranfänger die 0,0 Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer – sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet! Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.
Im Kalender findet bestimmt auch ihr den richtigen Termin für euch!