Schlüsseleintrag 95 | FQN | BKrFQG
Wer gewerblich Güter oder auch Personen befördern möchte, muss einen Nachweis der erforderlichen Qualifikation dafür erbringen. Aber: Auch hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich an dem jeweils aktuellen Besitz einer Führerscheinklasse orientieren. Deinen persönlich notwendigen Aus- bzw. Weiterbildungsumfang erfahrt ihr bei uns.
Als Neueinsteiger werdet ihr betrachtet, wenn ihr euren Lkw-Führerschein oder Bus-Führerschein aktuell erwerben wollt. Zusätzlich fallt ihr in diese Gruppe, wenn ihr euren Führerschein nach dem 10.09.2008 (D1/ D1E, D/ DE) oder nach dem 10.09.2009 (C1/ C1E, C/ CE) erworben habt.
Zu den Umsteigern gehört ihr, wenn ihr bereits für den Lkw-Führerschein oder den Bus-Führerschein grundqualifiziert seid. Beispiel: Ihr habt bereits die Führerscheinklasse C/ CE und auch den Nachweis der Grundqualifikation dafür (Schlüsseleintrag „95“ im Führerschein oder im Fahrerqualifizierungsnachweis FQN). Nun möchtet ihr gern vom Lkw auf den Bus umsteigen
Der Schlüsseleintrag „95“ im Führerschein bzw. dem Fahrerqualifizierungsnachweis FQN ist spätestens nach 5 Jahren zu verlängern. Diese 35-stündigen Weiterbildungsveranstaltungen dürft ihr besuchen, wenn ihr bereits grundqualifiziert seid und/ oder den Schlüsseleintrag „95“ im Führerschein ODER im Fahrerqualifizierungsnachweis stehen habt. Wir bestätigen euch anschließend eure Teilnahme direkt beim Kraftfahrtbundesamt, sodass ihr keinen zusätzlichen und unnötigen Papierkram erledigen müsst.
Im Kalender findet bestimmt auch ihr den richtigen Termin für euch!