Fahrschule
Führerschein Klasse A

Alle Führerscheinklassen für 2 Räder. Klasse AM | A1 | A2 | A

Führerschein Klasse B

Führerscheinklassen für PKW Klasse B | BE

Führerschein Klasse C

Führerscheinklassen für LKW Klasse C1 | C1E | C | CE

Führerschein Klasse D

Führerscheinklasse für Busse Klasse D

Erste-Hilfe

Schulungen für die Erste-Hilfe

Ausbildung
Ausbildung LKW-Fahrer

für Berufskraftfahrer

Ausbildung Busfahrer

für Berufskraftfahrer

Ladungssicherung für LKW-Fahrer

Ladungssicherung für alle LKW-Führerscheine

Gabelstapler

Gabelstaplerlehrgang für angehende Lagerarbeiter

Gefahrgut

Vorschriften und Verordnungen im Gefahrguttransport

Motorkettensäge

Motorkettensägen-Lehrgang für Interessierte und Forst-Berufe

Jena
Weimar

Berufskraftfahrerqualifikation

Schlüsseleintrag 95 | FQN | BKrFQG

Unser Ausbildungs-Programm

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Wer gewerblich Güter oder auch Personen befördern möchte, muss einen Nachweis der erforderlichen Qualifikation dafür erbringen. Aber: Auch hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich an dem jeweils aktuellen Besitz einer Führerscheinklasse orientieren. Deinen persönlich notwendigen Aus- bzw. Weiterbildungsumfang erfahrt ihr bei uns.

Neueinsteiger

Als Neueinsteiger werdet ihr betrachtet, wenn ihr euren Lkw-Führerschein oder Bus-Führerschein aktuell erwerben wollt. Zusätzlich fallt ihr in diese Gruppe, wenn ihr euren Führerschein nach dem 10.09.2008 (D1/ D1E, D/ DE) oder nach dem 10.09.2009 (C1/ C1E, C/ CE) erworben habt.

Umsteiger

Zu den Umsteigern gehört ihr, wenn ihr bereits für den Lkw-Führerschein oder den Bus-Führerschein grundqualifiziert seid. Beispiel: Ihr habt bereits die Führerscheinklasse C/ CE und auch den Nachweis der Grundqualifikation dafür (Schlüsseleintrag „95“ im Führerschein oder im Fahrerqualifizierungsnachweis FQN). Nun möchtet ihr gern vom Lkw auf den Bus umsteigen

Weiterbildung

Der Schlüsseleintrag „95“ im Führerschein bzw. dem Fahrerqualifizierungsnachweis FQN ist spätestens nach 5 Jahren zu verlängern. Diese 35-stündigen Weiterbildungsveranstaltungen dürft ihr besuchen, wenn ihr bereits grundqualifiziert seid und/ oder den Schlüsseleintrag „95“ im Führerschein ODER im Fahrerqualifizierungsnachweis stehen habt. Wir bestätigen euch anschließend eure Teilnahme direkt beim Kraftfahrtbundesamt, sodass ihr keinen zusätzlichen und unnötigen Papierkram erledigen müsst.

Termine

Im Kalender findet bestimmt auch ihr den richtigen Termin für euch!

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